Die wichtigsten Regeln für Sportwetten in Österreich

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1 Nr.

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Der Zweck von § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 würde untergraben, wenn die von den Spielern geleisteten Einsätze gemäß § 817 S. 2 BGB kondiktionsfest wären und deshalb dauerhaft beim Anbieter des verbotenen Glücksspiels verblieben (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 12.04.2024 – 5 U 149/23 – Rn. § 814 BGB steht aus den unter e) genannten Gründen der Rückforderung ebenfalls nicht entgegen.

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Für § 817 S. 1 BGB gilt die Kondiktionssperre des § 814 BGB ohnehin nicht (Grüneberg/Sprau, BGB, 83. Gemäß § 818 Abs. 1, Abs. 2 BGB hat die Beklagte das Erlangte herauszugeben bzw.

Welche Schritte sind notwendig, um Verluste aus illegalen Online-Sportwetten zurückzufordern?

hierfür Wertersatz zu leisten. Nach den insoweit nicht angegriffenen und gemäß § 529 Abs. 1 ZPO bindenden Feststellungen des Landgerichts (S. 12 des Urteils) hat die Beklagte einen Betrag in Höhe von 35.834,91 € erlangt. Die Rückforderung ist nicht gemäß § 762 Abs. 2 BGB setzt der Beginn der Verjährung neben der Entstehung des Anspruchs voraus, dass der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH genügt es jedoch, wenn der Gläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen sich für einen rechtskundigen Dritten der Anspruch ergibt. Bei einem Anspruch aus ungerechtfertigter Leistung liegt die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis des Gläubigers vor, wenn er von der Leistung und vom Fehlen des Rechtsgrunds weiß, d. h. von den Tatsachen, aus denen dessen Fehlen folgt. Eine zutreffende rechtliche Würdigung setzt § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hingegen nicht voraus (vgl. BGH, Urteil vom 01.06. 23; BGH, Beschluss vom 19.03.2008 – III ZR 220/07).

Wettmarkt (Beispiel) Anbieter A (Quote) Anbieter B (Quote) Anbieter C (Quote)
Fußball: Bayern München Sieg 1,45 1,48 1,43
Tennis: Spieler X Satz 1 Sieg 1,72 1,68 1,75
Formel 1: Verstappen Sieg 1,90 1,85 1,95
Skispringen: Gran Sieg (Einzel) 3,10 3,25 3,00

Soweit dem Wortlaut des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 „[d]as Veranstalten und das Vermitteln bet seriose wettanbieter ohne deutsche lizenz öffentlicher Glücksspiele im Internet“ den Verstoß gegen das Verbotsgesetz begründet, hatte der Kläger Kenntnis davon, dass die Beklagte Sportwetten angeboten hatte. Auf die Kenntnis des Klägers vom Inhalt des § 4 Abs. 4 GlüStV kommt es an sich nicht an, da das Bestehen des gesetzlichen Verbots nicht Gegenstand der maßgeblichen Kenntnis gem. Im vorliegenden Fall liegt aber die Besonderheit vor, dass Sportwetten gemäß § 4 Abs. 5 bzw. § 10a Abs. 2, 3 i.V.m. §§ 4a ff. GlüStV an sich erlaubnisfähig waren. Mithin gehört der Aspekt des Fehlens einer Erlaubnis zu den anspruchsbegründenden Tatsachen (so auch OLG Köln, Urteil vom 17.11.2023 – 19 U 123/22 –, Rn. 47 – 48, juris; s. auch MüKoStGB/Hohmann/Schreiner, 4. 13, wonach der subjektive Tatbestand des § 285 StGB auch das Fehlen einer behördlichen Erlaubnis umfassen muss). Insoweit hat die darlegungs- und beweisbelastete Beklagten die Angaben des Klägers nicht widerlegen können, dass er im streitgegenständlichen Zeitraum keine Kenntnis von einer möglichen Illegalität der angebotenen Sportwetten hatte. Selbst wenn man davon ausginge, dass Bereicherungsansprüche, die vor dem 01.01.2019 entstanden sind, verjährt sind, hat der Kläger insoweit einen durchsetzbaren Anspruch in gleicher Höhe gemäß § 852 i.V.m. § 823 Abs.

Sportart Marktanteil (ca.) Typische Wettmärkte Saison-Höhepunkt
Fußball 65% Sieger, Tore, Doppelchance, Halbzeit/Endstand Bundesliga, Champions League, EURO/WM
Tennis 15% Matchsieger, Satzsieger, Gesamtgames Grand-Slam-Turniere (Wien Open)
Skisport 10% Rennsieger, Podium, Weltcup-Gesamt Weltcup-Saison (Alpin, Skispringen)
Formel 1 5% Rennsieger, Podium, Schnellste Runde Großer Preis von Österreich (Spielberg)

2 BGB (vgl. zur vergleichbaren Problematik bei Online-Casinospielen bzw. virtuellen Automatenspielen OLG Stuttgart, Urteil vom 12.04.2024 – 5 U 149/23 –, Rn. Die verfolgten deliktischen Ansprüche unterfallen ebenfalls dem o.g. Verbrauchergerichtsstand, weil dieser auch nichtvertragliche Anspruchsgrundlagen erfasst, soweit sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2010 – VI ZR 159/09, juris Rn. 22 zu einer auf § 823 Abs. 2 BGB, § 32 KWG gestützten Klage; EuGH Urteil vom 02.04.2020 – C-500/18, Reliantco Investments LTD, Rn. Im Streitfall besteht für den Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 4 Abs.

Steuerbelastung bei Sportwetten in Österreich

Vor diesem Hintergrund erscheinen die Interessen der Beklagten nicht als vorrangig schutzwürdig i.S.v. § 242 BGB, zumal sie selbst den Weg zur Teilnahme an dem Online-Glücksspiel eröffnet und mit der Gestaltung der Internetseiten in deutscher Sprache gezielt deutsche Kunden angesprochen hat und der Kläger bereit ist, sich die Gewinne anrechnen zu lassen. § 817 S. 2 BGB schafft bei einem beiderseitigen Gesetzesverstoß bereits einen angemessenen Ausgleich, so dass das Ergebnis der Anwendung oder Nichtanwendung des § 817 S. 2 BGB in der Regel – so auch hier – nicht über § 242 BGB in sein Gegenteil verkehrt werden darf (so auch OLG Frankfurt a.

Schritt 1: Die Anmeldung bei einem Wettanbieter

M., Beschluss vom 08.04.2022 – 23 U 55/21, juris Rn. Dass der Kläger hier ganz bewusst und in Kenntnis der Rechtslage bzw. der Erfolgsaussichten einer Rückforderungsklage das „Geschäftsmodell“ des „Spielens ohne Risiko“ praktiziert hätte, kann vorliegend nicht festgestellt werden. Die Beklagte kann sich nicht für Geldeinsätze bis einschließlich 31.12.2018 gemäß § 214 BGB auf die Einrede der Verjährung berufen. Die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 4 GlüStV 2012 die für die Bejahung des Verbrauchergerichtsstands geforderte enge Verbindung zu dem mit der Beklagten abgeschlossenen Vertrag. Der Kläger verlangt nämlich als Verbraucher von seinem Vertragspartner den diesem vereinbarungsgemäß als Spieleinsatz überlassenen Geldbetrag ersetzt, weil jener den Spielvertrag auf Grund eines gegen ihn gerichteten gesetzlichen Verbots nicht habe abschließen dürfen.

Beliebte Sportarten für Wetten in Österreich

1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Bereicherungsrechtliche Rückzahlungsansprüche sind im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB bereits im Augenblick der Zahlung der Einsätze durch den Spieler entstanden. Gemäß § 199 Abs. Jedenfalls wäre insoweit der Gerichtsstand nach Art. Nr. 2 ist sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens (st.

  • Gespielte Sportarten bei österreichischen Anbietern: Fußball, Tennis, Ski Alpin, Eishockey, Handball
  • Beliebte Wettmärkte: 1X2, Over/Under Tore, Handicap, Correct Score, Live-Wetten
  • Wichtige Lizenzgeber: Österreichische Glücksspielbehörde (GGA), Malta Gaming Authority (MGA)
  • Zahlungsmethoden für Einzahlung: Bankomatkarte, Skrill, Neteller, Paysafecard, Banküberweisung

Rspr., vgl.

Methode Einzahlungsdauer Gebhren Limits (typisch) Auszahlungsdauer
Banküberweisung 1-3 Werktage Keine 10 € - 10.000 € 2-5 Werktage
SKRILL / Neteller Sofort Keine (vom Anbieter) 5 € - 5.000 € Sofort bis 24h
Kreditkarte (Visa/Mastercard) Sofort Keine 10 € - 5.000 € 1-3 Werktage
PayPal Sofort Keine 10 € - 2.500 € Sofort bis 24h

etwa EuGH, Urteil vom 09.07.2020 – C-343/19 –, Rn. Da der Kläger von seinem Wohnort aus an den streitgegenständlichen Online-Glücksspielen teilgenommen hat, handelt es sich hierbei sowohl um den Ort der schädigenden Handlung – der Zahlung des Klägers an die Beklagte als Glücksspielanbieterin -, als auch um denjenigen der Verwirklichung des Schadenserfolgs (ebenso OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 – I-19 U 51/22 –, Rn. Schließlich hat sich im vorliegenden Fall bei einem behaupteten Verstoß gegen ein deutsches Schutzgesetz der Schadenserfolg deshalb in Deutschland verwirklicht, weil dies der Ort ist, an dem der Erfolg (hier das unerlaubte Anbieten von Glücksspielen in Deutschland) verhindert werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1986 – VIII ZR 320/85, NJW 1987, 592 unter III. 3b zur Verletzung weinrechtlicher Vorschriften; für einen Verstoß gegen das Glücksspielrecht von Österreich ebenso OGH, Beschluss vom 22.06.2023, 10 Ob 56/22s; Gebauer/Wiedmann EurZivilR/Geimer, 4.

  • Strategien für Einsteiger: Festes Budget (Bankroll), Wetten mit niedrigen Quoten, Fokus auf eine Sportart
  • Fortgeschrittene Taktiken: Wertwetten (Value Betting), Hedging, Ausnutzung von Bonusangeboten
  • Dokumentation & Analyse: Führen eines Wett-Tagebuchs, Analyse von Gewinn/Verlust, Identifikation von Schwächen
  • Psychologische Aspekte: Emotionale Kontrolle, Vermeidung von Nachwetten (Chasing Losses), realistische Ziele

214; s. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2016 – C-618/15, wonach bei einem Verkaufsverbot als Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats anzusehen ist, der dieses Verkaufsverbot durch die in Rede stehende Klage schützt und in dessen Hoheitsgebiet der Kläger einen Schaden erlitten zu haben behauptet). Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ist ebenfalls deutsches Deliktsrecht anwendbar. 4 Abs. 1 Rom II-VO ist auf ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten sind. Der Schaden ist vorliegend bei dem Kläger, also in Deutschland, eingetreten. Etwas anderes folgt auch nicht aus Art. 4 Abs. 3 Rom II-VO, da aufgrund des zugrunde liegenden Vertrages eine enge Verbindung zu Deutschland besteht. § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. zu § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 12.04.2024 – 5 U 149/23 –, Rn. Darüber hinaus stellen die Verstöße der Beklagten gegen § 4 Abs. 5 und § 21 Abs. 4 GlüStV 2012 selbstständige Verstöße gegen ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB dar, so dass die Beklagte auch dann zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn der Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 aus unionsrechtlichen Gründen nicht anzuwenden wäre. Für die Anforderungen des § 21 Abs.

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1 S. 2 BGB ausgeschlossen. Ein Spielvertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist schlechthin nichtig und das auf Grund eines solchen Vertrags Geleistete kann aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden. § 762 Abs. 1 S.

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2 BGB schließt – bei nicht verbotenem Spiel – die Rückforderung nur aus, soweit sie darauf gestützt wird, dass das Spiel nach § 762 Abs. 1 S. 1 BGB keine Verbindlichkeit begründet hat. Die Bestimmung ist auf Spiele, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1962 – VII ZR 28/61NJW 1962, 1671; MüKoBGB/Habersack, 8.

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Der Rückzahlungsanspruch scheitert auch nicht gemäß § 242 BGB am Verbot des venire contra factum proprium. Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2014 – IV ZR 73/13, juris Rn. Es mag zwar vordergründig unbillig erscheinen, wenn ein Spieler einerseits die eingeräumten Gewinnchancen realisieren und andererseits Verluste zurückfordern könnte, mithin gleichsam risikolos spielen könnte. Ein Vertrauenstatbestand zugunsten der Beklagten kann aber schon aufgrund ihres eigenen gesetzeswidrigen Handelns nicht angenommen werden. 4 GlüStV 2012 gilt dies gleichermaßen. Diese materiell-rechtlichen Vorgaben waren unabhängig vom Erfordernis bzw. vom Vorliegen einer formellen Konzession für das Anbieten von Sportwetten einzuhalten, solange kein Dispens von dem Verbot von Live-Wetten erteilt war; für das Verbot von Ereigniswetten konnte noch nicht einmal ein Dispens erteilt werden.

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