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Seitdem sind sie nur dann zulässig, wenn der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. In Österreich ist ebenfalls ein großer Teil der Glücksspiele im Internet verboten. Folge ist, dass die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können. „Diesen Rückzahlungsanspruch der Spieler haben schon zahlreiche Gerichte in Deutschland und Österreich bestätigt“, so Rechtsanwalt Cocron, der bereits zahlreiche Spieler erfolgreich vertreten hat. Nun stellt sich die maltesische Regierung schützend vor die Glücksspielunternehmen mit Sitz in Malta. Sie verabschiedete im Juni 2023 die Bill No. Das Gesetz verbietet es maltesischen Gerichten, Urteile anderer EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland oder Österreich anzuerkennen oder zu vollstrecken, wenn sie sich gegen maltesische Glücksspielanbieter richten. „Offensichtlich genießt die Glücksspielindustrie in Malta eine große Lobby. Ansonsten ist dieses Vorgehen der maltesischen Regierung nicht zu erklären.

Wie Remote Gaming in Malta reguliert ist

55 ist zwar ein Dämpfer für viele Spieler, die bei Online-Glücksspielen von maltesischen Anbietern Geld verloren haben, rechtlich dürfte sie aber kaum zu halten sein“, beruhigt Rechtsanwalt Cocron. Denn nach den Grundsätzen der Europäischen Union müssen Urteile aus anderen EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich angenommen und vollstreckt werden.

  • Anforderungen an die Alters- und Identitätsverifikation (KYC)
  • Unterschiede zwischen Casinos mit und ohne MGA-Lizenz
  • Verfügbarkeit von Echtgeld-Tischen für Blackjack und Roulette
  • Wöchentliche und monatliche Turniere und Wettbewerbe
  • Einfluss des österreichischen Glücksspielmonopols (Austrian Lotteries)
  • Dokumentation von Spiel- und Transaktionshistorie

55 verstößt demnach gegen EU-Recht“, so Rechtsanwalt Cocron. Die EU-Kommission ist bereits aktiv geworden und prüft den „Gaming Act, Cap. 583“ auf seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht. Bis zu einer Entscheidung cas live blackjack casino deutschland kann aber noch Zeit vergehen.

Rechtlicher Aspekt Malta Gaming Authority (MGA) Österreichische Position Konsequenz für Spieler
Spielerlizenzen Vergibt EU-weit anerkannte Lizenz (B2C) Keine nationale Lizenz für Online-Casinos Spiel auf eigenes Risiko, aber Verbraucherschutz durch MGA
Steuerpflicht Keine Steuer auf Spielgewinne für Spieler Einkommensteuerpflicht für regelmäßige Gewinne (Einkunftsart) Spieler müssen Gewinne in Österreich eventuell versteuern
Streitbeilegung MGA bietet Beschwerdemechanismus Kein direkter Zugang zu österreichischen Gerichten Spieler müssen sich primär an MGA wenden

Das Thema hat auch die Politik in Österreich erreicht. Die Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper und Kollegen stellte eine Anfrage an das Finanzministerium, wie es gegen den möglichen EU-Rechtsbruch durch Malta vorgehen will. Die Abgeordnete möchte u.a. wissen, ob es bzgl. des Gesetzes schon eine Kontaktaufnahme mit Malta, der Europäischen Kommission sowie geschädigten Spielern gegeben hat und welche Maßnahmen die Regierung gegen verbotenes Online-Glücksspiel plant.

  • Notwendigkeit der Spielerkennung (Log-in) vor dem Spiel
  • Angebote für Hochroller (High Roller) und VIPs
  • Technische Voraussetzungen (Browser, Internetgeschwindigkeit)
  • Transparenz bei Bonuswerbung (klar kommunizierte Bedingungen)
  • Verwendung von Bonusguthaben vs. Echtgeldguthaben
  • Rückverfolgbarkeit von Transaktionen und Spielverlauf

„Geschädigte Spieler aus Deutschland sollten sich von der Bill No. 55 nicht ausbremsen lassen und weiter ihre Rückzahlungsansprüche geltend machen. Mit dem Gesetz wird auf Zeit gespielt und später ist es vielleicht nicht mehr möglich, Ansprüche gegen die Veranstalter der Glücksspiele durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cocron. Deutsche Gerichte verlangen, dass Glücksspieler nicht lizensierter Online-Casinos ihre Verluste zurückerhalten. Malta ist als EU-Staat eigentlich daran gebunden, umgeht dies aber mit einem neuen Gesetz. Malta ist seit dem Jahr 2004 Mitglied der Europäischen Union, hat sich allerdings schon mehrfach nicht als das europäischste aller Mitgliedsländern hervorgetan – etwa im Zuge sogenannter „goldenen Pässe“, die das kleine Land im großen Stil an Nicht-EU-Bürger im Gegenzug für Investitionen verkauft hat. Ein neues Gesetz, das im Eiltempo durch das maltesische Parlament gebracht worden ist, knüpft an diese Missachtung europäischer Rechtsgrundsätze an: Mit Bill No. 55, seit vergangenem Freitag in Kraft, soll die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen von anderen EU-Mitgliedsstaaten, geregelt in der Brüssel Ia-Verordnung (VO 1215/2012/EU), für Online-Glücksspielunternehmen ausgehebelt werden. EuGHUrteil vom 21.05.2026C-198/24Mr GreenDer EuGH hat entschieden, dass Spieler Rückzahlungsansprüche gegen Online-Glücksspielanbieter ohne nationale Konzession per Europäischem Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung sichern können.

Die CLLB als Rechtsexperte in den Medien

Vorliegend ging es um Rückzahlungsansprüche gegen den Anbieter Mr Green mit Sitz in Malta. Bei der Prüfung der Dringlichkeit können auch ein Jahre zurückliegendes Verhalten des Anbieters sowie ein vollstreckungshinderndes Gesetz in dessen Wohnsitzstaat berücksichtigt werdenDie Pressemitteilung des EuGH:Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung: Handlungen des Schuldners, die mehrere Jahre zurückliegen und der Umstand, dass in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner ansässig ist, ein Gesetz besteht, das die Vollstreckung der betreffenden Forderung behindern kann, können für die Feststellung der Dringlichkeit berücksichtigt werdenMr Green, Anbieterin von Online-Glücksspielen mit Sitz in Malta, wurde Ende 2021 in Österreich dazu verurteilt2, einem in diesem Mitgliedstaat wohnhaften Spieler die von ihm verlorenen Einsätze zurückzuzahlen. Mr Green verfügte nämlich nicht über eine österreichische Glücksspielkonzession, so dass der Glücksspielvertrag als nichtig angesehen wurde.Da Mr Green diese Einsätze nicht zurückgezahlt hatte, beantragte der betroffene Spieler im Jahr 2024 bei den österreichischen Gerichten einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung. Dieser Antrag betraf Bankkonten von Mr Green in Irland, Luxemburg, Malta und Schweden.Nachdem Mr Green von österreichischen Gerichten verurteilt worden war, Verluste anderer Spieler zu erstatten, löste sie im Jahr 2021 cas neue online casinos januar 2026 ihre Geschäftsbeziehung mit ihrem österreichischen Zahlungsdienstleister auf. Der Spieler macht daher geltend, es bestehe die Gefahr, dass Mr Green in Irland, Luxemburg und Schweden in gleicher Weise handele, um ihre Vermögenswerte ihren Gläubigern zu entziehen, indem sie sie nach Malta transferiere.

Gewerbliche Spielvermittlung

Allerdings verbiete dort seit Juni 2023 ein maltesisches Gesetz die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen gegen Glücksspielanbieter mit maltesischer Lizenz.Da das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Zweifel hat, ob diese Umstände bei der Beurteilung, ob die Bedingungen für den Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung erfüllt sind, berücksichtigt werden können, hat es den Gerichtshof um Auslegung der EU-Verordnung zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung3 ersucht.Der Gerichtshof stellt fest, dass das mit einem Antrag auf einen solchen Beschluss befasste Gericht eine Gesamtbewertung der vom Gläubiger geltend gemachten Umstände vornehmen kann, um festzustellen, ob in Bezug auf das Verhalten des Schuldners eine tatsächliche Gefahr besteht, dass der Schuldner ohne den Erlass dieses Beschlusses die Vollstreckung der Forderung verhindern oder erheblich erschweren könnte.Der Gerichtshof beantwortet die Frage des österreichischen Gerichts wie folgt: Das Gericht, bei dem ein Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Pfändung gestellt wurde, kann für die Feststellung, ob der Erlass dieses Beschlusses dringend erforderlich ist, ein Verhalten des Schuldners, das bei der Stellung dieses Antrags bereits mehrere Jahre zurückliegt, berücksichtigen. Darüber hinaus kann es auch den Umstand berücksichtigen, dass in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner ansässig ist, ein Gesetz besteht, das die Vollstreckung der betreffenden Forderung behindern kann. Der EuGH hat entschieden, dass Spieler Rückzahlungsansprüche gegen Online-Glücksspielanbieter ohne nationale Konzession per Europäischem Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung sichern können. Bei der Prüfung der Dringlichkeit können auch ein Jahre zurückliegendes Verhalten des Anbieters sowie ein vollstreckungshinderndes Gesetz in dessen Wohnsitzstaat berücksichtigt werden Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung: Handlungen des Schuldners, die mehrere Jahre zurückliegen und der Umstand, dass in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner ansässig ist, ein Gesetz besteht, das die Vollstreckung der betreffenden Forderung behindern kann, können für die Feststellung der Dringlichkeit berücksichtigt werden Mr Green, Anbieterin von Online-Glücksspielen mit Sitz in Malta, wurde Ende 2021 in Österreich dazu verurteilt2, einem in diesem Mitgliedstaat wohnhaften Spieler die von ihm verlorenen Einsätze zurückzuzahlen. Mr Green verfügte nämlich nicht über eine österreichische Glücksspielkonzession, so dass der Glücksspielvertrag als nichtig angesehen wurde.

Geprüfte Gewinnchancen

Da Mr Green diese Einsätze nicht zurückgezahlt hatte, beantragte der betroffene Spieler im Jahr 2024 bei den österreichischen Gerichten einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung. Dieser Antrag betraf Bankkonten von Mr Green in Irland, Luxemburg, Malta und Schweden. Nachdem Mr Green von österreichischen Gerichten verurteilt worden war, Verluste anderer Spieler zu erstatten, löste sie im Jahr 2021 ihre Geschäftsbeziehung mit ihrem österreichischen Zahlungsdienstleister auf. Allerdings verbiete dort seit Juni 2023 ein maltesisches Gesetz die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen gegen Glücksspielanbieter mit maltesischer Lizenz. Da das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Zweifel hat, ob diese Umstände bei der Beurteilung, ob die Bedingungen für den Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung erfüllt sind, berücksichtigt werden können, hat es den Gerichtshof um Auslegung der EU-Verordnung zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung3 ersucht. Vorliegend ging es um Rückzahlungsansprüche gegen den Anbieter Mr Green mit Sitz in Malta. Bei der Prüfung der Dringlichkeit können auch ein Jahre zurückliegendes Verhalten des Anbieters sowie ein vollstreckungshinderndes Gesetz in dessen Wohnsitzstaat berücksichtigt werdenDie Pressemitteilung des EuGH:Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung: Handlungen des Schuldners, die mehrere Jahre zurückliegen und der Umstand, dass in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner ansässig ist, ein Gesetz besteht, das die Vollstreckung der betreffenden Forderung behindern kann, können für die Feststellung der Dringlichkeit berücksichtigt werdenMr Green, Anbieterin von Online-Glücksspielen mit Sitz in Malta, wurde Ende 2021 in Österreich dazu verurteilt2, einem in diesem Mitgliedstaat wohnhaften Spieler die von ihm verlorenen Einsätze zurückzuzahlen. Mr Green verfügte nämlich nicht über eine österreichische Glücksspielkonzession, so dass der Glücksspielvertrag als nichtig angesehen wurde.Da Mr Green diese Einsätze nicht zurückgezahlt hatte, beantragte der betroffene Spieler im Jahr 2024 bei den österreichischen Gerichten einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung. Dieser Antrag betraf Bankkonten von Mr Green in Irland, Luxemburg, Malta und Schweden.Nachdem Mr Green von österreichischen Gerichten verurteilt worden war, Verluste anderer Spieler zu erstatten, löste sie im Jahr 2021 cas neue online casinos januar 2026 ihre Geschäftsbeziehung mit ihrem österreichischen Zahlungsdienstleister auf. Der Spieler macht daher geltend, es bestehe die Gefahr, dass Mr Green in Irland, Luxemburg und Schweden in gleicher Weise handele, um ihre Vermögenswerte ihren Gläubigern zu entziehen, indem sie sie nach Malta transferiere. Allerdings verbiete dort seit Juni 2023 ein maltesisches Gesetz die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen gegen Glücksspielanbieter mit maltesischer Lizenz.Da das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Zweifel hat, ob diese Umstände bei der Beurteilung, ob die Bedingungen für den Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung erfüllt sind, berücksichtigt werden können, hat es den Gerichtshof um Auslegung der EU-Verordnung zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung3 ersucht.Der Gerichtshof stellt fest, dass das mit einem Antrag auf einen solchen Beschluss befasste Gericht eine Gesamtbewertung der vom Gläubiger geltend gemachten Umstände vornehmen kann, um festzustellen, ob in Bezug auf das Verhalten des Schuldners eine tatsächliche Gefahr besteht, dass der Schuldner ohne den Erlass dieses Beschlusses die Vollstreckung der Forderung verhindern oder erheblich erschweren könnte.Der Gerichtshof beantwortet die Frage des österreichischen Gerichts wie folgt: Das Gericht, bei dem ein Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Pfändung gestellt wurde, kann für die Feststellung, ob der Erlass dieses Beschlusses dringend erforderlich ist, ein Verhalten des Schuldners, das bei der Stellung dieses Antrags bereits mehrere Jahre zurückliegt, berücksichtigen. Darüber hinaus kann es auch den Umstand berücksichtigen, dass in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner ansässig ist, ein Gesetz besteht, das die Vollstreckung der betreffenden Forderung behindern kann.

Casino Anzahl Slot-Spiele Anzahl Tisch- & Kartenspiele RTP Bereich (Slots) Progressiver Jackpot
Videoslots Über 5000 Ca. 150 94% - 99% Ja, viele
LeoVegas Über 2000 Ca. 100 93% - 98% Ja, ausgewählt
Dunder Über 1000 Ca. 80 94% - 97% Ja, einige
Casumo Über 2500 Ca. 120 94% - 98.5% Ja, eigene "Jackpot Hunter"

Der EuGH hat entschieden, dass Spieler Rückzahlungsansprüche gegen Online-Glücksspielanbieter ohne nationale Konzession per Europäischem Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung sichern können.

Tausende Verfahren in Deutschland

Das Thema hat auch die Politik in Österreich erreicht. Die Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper und Kollegen stellte eine Anfrage an das Finanzministerium, wie es gegen den möglichen EU-Rechtsbruch durch Malta vorgehen will. Die Abgeordnete möchte u.a. wissen, ob es bzgl.

Die Einführung des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrages und seine Auswirkungen auf die rechtliche Lage der Malta Casinos

des Gesetzes schon eine Kontaktaufnahme mit Malta, der Europäischen Kommission sowie geschädigten Spielern gegeben hat und welche Maßnahmen die Regierung gegen verbotenes Online-Glücksspiel plant. „Geschädigte Spieler aus Deutschland sollten sich von der Bill No. 55 nicht ausbremsen lassen und weiter ihre Rückzahlungsansprüche geltend machen. Mit dem Gesetz wird auf Zeit gespielt und später ist es vielleicht nicht mehr möglich, Ansprüche gegen die Veranstalter der Glücksspiele durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cocron. Deutsche Gerichte verlangen, dass Glücksspieler nicht lizensierter Online-Casinos ihre Verluste zurückerhalten.

2. Sicherheit und Datenschutz

Malta ist als EU-Staat eigentlich daran gebunden, umgeht dies aber mit einem neuen Gesetz. Malta ist seit dem Jahr 2004 Mitglied der Europäischen Union, hat sich allerdings schon mehrfach nicht als das europäischste aller Mitgliedsländern hervorgetan – etwa im Zuge sogenannter „goldenen Pässe“, die das kleine Land im großen Stil an Nicht-EU-Bürger im Gegenzug für Investitionen verkauft hat. Ein neues Gesetz, das im Eiltempo durch das maltesische Parlament gebracht worden ist, knüpft an diese Missachtung europäischer Rechtsgrundsätze an: Mit Bill No. 55, seit vergangenem Freitag in Kraft, soll die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen von anderen EU-Mitgliedsstaaten, geregelt in der Brüssel Ia-Verordnung (VO 1215/2012/EU), für Online-Glücksspielunternehmen ausgehebelt werden. EuGHUrteil vom 21.05.2026C-198/24Mr GreenDer EuGH hat entschieden, dass Spieler Rückzahlungsansprüche gegen Online-Glücksspielanbieter ohne nationale Konzession per Europäischem Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung sichern können. Bei der Prüfung der Dringlichkeit können auch ein Jahre zurückliegendes Verhalten des Anbieters sowie ein vollstreckungshinderndes Gesetz in dessen Wohnsitzstaat berücksichtigt werden Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung: Handlungen des Schuldners, die mehrere Jahre zurückliegen und der Umstand, dass in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner ansässig ist, ein Gesetz besteht, das die Vollstreckung der betreffenden Forderung behindern kann, können für die Feststellung der Dringlichkeit berücksichtigt werden Mr Green, Anbieterin von Online-Glücksspielen mit Sitz in Malta, wurde Ende 2021 in Österreich dazu verurteilt2, einem in diesem Mitgliedstaat wohnhaften Spieler die von ihm verlorenen Einsätze zurückzuzahlen. Mr Green verfügte nämlich nicht über eine österreichische Glücksspielkonzession, so dass der Glücksspielvertrag als nichtig angesehen wurde.

Bundesministerien verweisen gegenseitig aufeinander

Seitdem sind sie nur dann zulässig, wenn der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. In Österreich ist ebenfalls ein großer Teil der Glücksspiele im Internet verboten. Folge ist, dass die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können. „Diesen Rückzahlungsanspruch der Spieler haben schon zahlreiche Gerichte in Deutschland und Österreich bestätigt“, so Rechtsanwalt Cocron, der bereits zahlreiche Spieler erfolgreich vertreten hat. Nun stellt sich die maltesische Regierung schützend vor die Glücksspielunternehmen mit Sitz in Malta.

Beliebte Spielkategorien

Sie verabschiedete im Juni 2023 die Bill No. Das Gesetz verbietet es maltesischen Gerichten, Urteile anderer EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland oder Österreich anzuerkennen oder zu vollstrecken, wenn sie sich gegen maltesische Glücksspielanbieter richten. „Offensichtlich genießt die Glücksspielindustrie in Malta eine große Lobby. Ansonsten ist dieses Vorgehen der maltesischen Regierung nicht zu erklären. 55 ist zwar ein Dämpfer für viele Spieler, die bei Online-Glücksspielen von maltesischen Anbietern Geld verloren haben, rechtlich dürfte sie aber kaum zu halten sein“, beruhigt Rechtsanwalt Cocron.

4. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Denn nach den Grundsätzen der Europäischen Union müssen Urteile aus anderen EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich angenommen und vollstreckt werden. 55 verstößt demnach gegen EU-Recht“, so Rechtsanwalt Cocron. Die EU-Kommission ist bereits aktiv geworden und prüft den „Gaming Act, Cap. 583“ auf seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht. Bis zu einer Entscheidung cas live blackjack casino deutschland kann aber noch Zeit vergehen. Da Mr Green diese Einsätze nicht zurückgezahlt hatte, beantragte der betroffene Spieler im Jahr 2024 bei den österreichischen Gerichten einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung.

Die maltesische Remote Gaming License im Überblick

Der Gerichtshof stellt fest, dass das mit einem Antrag auf einen solchen Beschluss befasste Gericht eine Gesamtbewertung der vom Gläubiger geltend gemachten Umstände vornehmen kann, um festzustellen, ob in Bezug auf das Verhalten des Schuldners eine tatsächliche Gefahr besteht, dass der Schuldner ohne den Erlass dieses Beschlusses die Vollstreckung der Forderung verhindern oder erheblich erschweren könnte. Der Gerichtshof beantwortet die Frage des österreichischen Gerichts wie folgt: Das Gericht, bei dem ein Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Pfändung gestellt wurde, kann für die Feststellung, ob der Erlass dieses Beschlusses dringend erforderlich ist, ein Verhalten des Schuldners, das bei der Stellung dieses Antrags bereits mehrere Jahre zurückliegt, berücksichtigen. Die MGA-Lizenz ist kein Marketing-Versprechen – sie ist eine der härtesten Regulierungen im Online-Glücksspiel. Wer als Anbieter den Standards der Malta Gaming Authority genügt, wird regelmäßig geprüft, nicht nur einmalig zertifiziert. Welche Casinos das wirklich erfüllen und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, zeigt dieser Artikel. Dieser Antrag betraf Bankkonten von Mr Green in Irland, Luxemburg, Malta und Schweden. Nachdem Mr Green von österreichischen Gerichten verurteilt worden war, Verluste anderer Spieler zu erstatten, löste sie im Jahr 2021 ihre Geschäftsbeziehung mit ihrem österreichischen Zahlungsdienstleister auf. Allerdings verbiete dort seit Juni 2023 ein maltesisches Gesetz die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen gegen Glücksspielanbieter mit maltesischer Lizenz. Da das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Zweifel hat, ob diese Umstände bei der Beurteilung, ob die Bedingungen für den Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung erfüllt sind, berücksichtigt werden können, hat es den Gerichtshof um Auslegung der EU-Verordnung zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung3 ersucht. Der Gerichtshof stellt fest, dass das mit einem Antrag auf einen solchen Beschluss befasste Gericht eine Gesamtbewertung der vom Gläubiger geltend gemachten Umstände vornehmen kann, um festzustellen, ob in Bezug auf das Verhalten des Schuldners eine tatsächliche Gefahr besteht, dass der Schuldner ohne den Erlass dieses Beschlusses die Vollstreckung der Forderung verhindern oder erheblich erschweren könnte. Der Gerichtshof beantwortet die Frage des österreichischen Gerichts wie folgt: Das Gericht, bei dem ein Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Pfändung gestellt wurde, kann für die Feststellung, ob der Erlass dieses Beschlusses dringend erforderlich ist, ein Verhalten des Schuldners, das bei der Stellung dieses Antrags bereits mehrere Jahre zurückliegt, berücksichtigen.

Casino Live-Chat (Deutsch) Telefon (Österreich) E-Mail Antwortzeit Supportzeiten
LeoVegas Ja (schnell) Nein Innerhalb 24h 24/7
Videoslots Ja Nein Innerhalb 12h 24/7
Dunder Ja Nein Innerhalb 24h 08-24 Uhr MEZ
Casumo Ja Nein Innerhalb 24h 24/7

Die MGA-Lizenz ist kein Marketing-Versprechen – sie ist eine der härtesten Regulierungen im Online-Glücksspiel. Wer als Anbieter den Standards der Malta Gaming Authority genügt, wird regelmäßig geprüft, nicht nur einmalig zertifiziert.

  • Vergleich von Willkommenspaketen für österreichische Spieler
  • Akzeptanz von E-Wallets wie PayPal, MuchBetter oder ecoPayz
  • Spiele mit hoher Volatilität für erfahrene Spieler
  • Bearbeitung von Beschwerden über den MGA-Beschwerdemechanismus
  • Einfluss von Währungsschwankungen auf Ein- und Auszahlungen
  • Social-Media-Präsenz und Community-Aspekte

Welche Casinos das wirklich erfüllen und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, zeigt dieser Artikel.

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